|
CE-Konformität
Das CE-Zeichen ist vorgesehen für selbstständig betriebsfähige, elektrische Betriebsmittel für Endgebraucher,
im Sinne des § 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) vom 26. Februar 2008.
Unsere CE-gekennzeichneten Produkte, welche im Sinne des § 1 des EMV-Gesetzes einzuordnen sind,
entsprechen den Anforderungen
EN 61000-6-4:2007 (Störaussendung) EN 61000-6-2:2005 (Störfestigkeit) EN 61000-4-4:2004 (Burst)
Es sind die gesonderten Hinweise zum EMV-gerechten Einbau der Hardware im Systemhandbuch der
SABO Elektronik GmbH zu beachten!
Zoll-Tarif-Code-Nr.
- für speicherprogrammierbare Systeme 853710910
- für Elektronikkomponenten 850431900
|